Mit dem 1. September 2009 erfolgt die erste Stufe der EU-Verordnung, dann dürfen Hersteller keine Glühlampen mehr mit folgenden Merkmalen in Verkehr bringen:
Halogen – und Glühlampen ab 80 Watt und mehr
welche unter der der Energieeffizienzklasse C liegen
matte Halogen – und Glühlampen, schlechter als Energieeffizienzklasse A
Energiesparlampen, schlechter als Energieeffizienzklasse A
Weiteren Anpassungsstufen und die Ablösung der herkömmlichen Glühlampen erfolgen jährlich:
1. September 2010 > Halogen – und Glühlampen ab 65 Watt, schlechter als Energieeffizienzklasse C
1. September 2011 > Halogen – und Glühlampen ab 45 Watt, schlechter als Energieeffizienzklasse C
1. September 2012 > Halogen – und Glühlampen ab 7Watt, schlechter als Energieeffizienzklasse C
1. September 2013 > Steigerung der Qualitätsanforderungen, Kriterien werden noch in 2009 definiert
1. September 2016 > Verbot aller Halogen – und Glühlampen, schlechter als Energieeffizienzklasse B
Zudem sieht die EU Richtlinie einen zusätzlichen Kennzeichnungsschutz vor. Damit dürfen nur noch Produkte der Energieklasse A als “energiesparend“ bezeichnet werden.
Bedingt durch das Glühlampenverbot wird sich in Zukunft die energieeinsparende LED gegen alle anderen Leuchtmittel durchsetzen.